Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Moment. Photos by Victoria Elisabeth · Stand: April 2026
§ 1 Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
§ 2 Auftragsproduktionen
- Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit überschritten, so ist der Fotograf verpflichtet diese dem Kunden unverzüglich anzuzeigen.
- Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
- Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 3 Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu Zwecken der Sichtung und/oder Auswahl weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
- Eine Herausgabe der Rohbilddaten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht; Rohbilder verbleiben beim Fotografen.
- Der Kunde erhält das aus dem Auftrag resultierende Bildmaterial in hoher Auflösung und ohne Wasserzeichen.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken (Facebook, Instagram etc.) sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen unter Nennung des Urhebers gestattet.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat.
- Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Urheber der Aufnahmen bei der Verbreitung im Internet oder der Veröffentlichung in Printmedien zu nennen und nach Möglichkeit elektronisch so zu verknüpfen, dass der Urheber klar und eindeutig identifizierbar ist.
§ 5 Bildbearbeitung
- Der Kunde kennt den Bildstil des Fotografen (fotografisch und bildgestalterisch) und ist sich bewusst, dass die Aufnahmen aus dem gebuchten Shooting in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung gestattet.
- Veränderungen des Bildmaterials durch den Kunden oder andere Dritte, z. B. Änderung der Farben durch Filter (S/W, Sepia oder sonstige Farbfilter) oder des Beschnitts, sind zu keinem Zeitpunkt erlaubt und stellen einen Vertragsbruch nach dem Urheberrecht dar. Dies zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Grundhonorar nach sich. Die Vertragsstrafe wird je Vorfall fällig.
- Grundsätzlich entscheidet der Fotograf über die Art und Weise der Bearbeitung der Fotos (Farbgestaltung, Schnitt, Bokeh usw.). Eine Änderung der Farbgebung kommt einer Sonderbestellung gleich und wird mit 20 € je Bild gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Haftung
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
§ 7 Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
- Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
- Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
- Bei Hochzeitsbegleitungen wird mit Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtstundenhonorars sofort fällig. Die Restzahlung (inkl. Auslagen, Anfahrtskosten etc.) ist am Tage der Hochzeit fällig und bis spätestens 2 Wochen nach dem Termin zu begleichen. Eine Herausgabe des entstandenen Bildmaterials erfolgt erst dann, wenn der Rechnungsbetrag in voller Höhe beglichen wurde.
- Bei Portraitshootings ist das Gesamtstundenhonorar inkl. Fahrtkosten mit Vertragsabschluss fällig und bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin zu begleichen.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
- Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 8 Lieferung, Leistungsstörung, Ausfallhonorar und Vertragsgültigkeit
- Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Fotograf dem Kunden nach Vorsortierung eine Online-Galerie zur Bildauswahl für 7 Tage zur Verfügung (gilt nur für Portraitshootings).
- Nach Auswahl durch den Kunden bzw. nach Abschluss der Hochzeitsbegleitung verpflichtet sich der Fotograf, die Aufnahmen schnellstmöglich (binnen 4 bis 6 Wochen) vollständig bearbeitet dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
- Im Falle einer Hochzeitsbegleitung erhält der Kunde sämtliche durch den Fotografen ausgewählten Bilder.
- Verzögerungen sind dem Kunden unverzüglich anzuzeigen.
- Storniert der Kunde die gebuchten Leistungen, ist ein Ausfallhonorar zu zahlen:
- Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25 %
- Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %
- Storno ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin: 100 %
- Nicht erscheinen kommt einer Storno ab dem 2. Tag gleich – jeweils der vereinbarten/gebuchten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
- Sämtliche Vertragsangebote weisen eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Unterzeichnung durch den Fotografen auf.
§ 9 Rückgabe des Bildmaterials im Rahmen von gewerblichen Auftragsarbeiten
- Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
- Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
- Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports.
§ 10 Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
§ 11 Datenschutz
- Die zur Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden können gespeichert werden.
- Der Fotograf verpflichtet sich, personenbezogene Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.
- Der Fotograf verpflichtet sich, Informationen zum Auftrag vertraulich zu behandeln.
§ 12 Allgemeines
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Leistungen von Der Moment. Photos by Victoria Elisabeth. Als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Ribnitz-Damgarten, April 2026
